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Gemeindewahlausschuss Hiermit lade ich zur 1. öff. Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Rosdorf am
Ich weise darauf hin, dass der Gemeindewahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschussfähig ist (§ 10 Abs. 3 Nds. Kommunalwahlgesetz). Es wird darauf hingewiesen, dass Jedermann Zutritt zu der Sitzung hat. Der Gemeindewahlleiter
Ort:
Rosdorf, Gemeindezentrum
Am Plan 1 37124 Rosdorf |