Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot
Aus der Bevölkerung kommt es immer wieder zu Beschwerden über durch Hundekot verschmutzte öffentliche Flächen in der Ortschaft Rosdorf und der Ortschaft Obernjesa.
In der Ortschaft Rosdorf sind insbesondere betroffen Flächen im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Göttinger Straße Masch und dem Rosenbaumweg. In der Ortschaft Obernjesa sind insbesondere betroffen Flächen im Bereich der Drammestraße und der Steintorstraße.
Jede Hundehalterin/ jeder Hundehalter ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die den Fußgängern vorbehaltenen Flächen, insbesondere die öffentlichen Gehwege, Spielplätze, Sportflächen und öffentlichen Grünanlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden.
War eine Verunreinigung nicht zu vermeiden, ist jede Hundehalterin/jeder Hundehalter verpflichtet, das Ärgernis unverzüglich zu beseitigen. Im Bürgerbüro der Gemeinde Rosdorf sowie im Fachhandel werden inzwischen Hundekotbeutel angeboten, mit denen diese sicherlich nicht angenehme Pflicht bewältigt werden kann.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es selbstverständlich sein sollte, die benutzten Hundekotbeutel nicht in der freien Landschaft, sondern im nächsten Abfallbehälter zu entsorgen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Entfernung der Verunreinigung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Der Bürgermeister