Abgesagte Osterfeuer 2020, Umgang mit dem gesammelten Brennmaterial
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für den gesamten Landkreis Göttingen in diesem Jahr das Abbrennen der Osterfeuer untersagt.
Dieses Verbot gilt auch für private Osterfeuer.
Es gibt Überlegungen bezüglich der Festlegung eines Ersatztermins zum Abbrennen der Feuer zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Überlegungen sind derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen.
Um die bereits auf den Osterfeuerplätzen angelieferten Mengen an Baum- und Strauchschnitt nicht noch zu vergrößern und den Arbeitsaufwand und die Kosten für eine Umschichtung oder Entsorgung zu einem späteren Zeitpunkt nicht unnötig zu erhöhen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger den angefallenen Baum- und Strauchschnitt bis zur endgültigen Klärung, ob tatsächlich ein Termin zum späteren Abbrennen festgesetzt wird, auf ihren eigenen Grundstücken zu lagern bzw. anderweitig zu entsorgen.
Über einen eventuellen Ausweichtermin zum Abbrennen der Feuer werde ich rechtzeitig informieren, so dass dann ausreichend Zeit zum Anliefern von Baum- und Strauchschnitt bleibt.
Der Bürgermeister