Aussetzung der Beiträge für die Kinderbetreuung durch die Kindertagesstätten in der Gemeinde Rosdorf
Die infolge der Coronavirus-Pandemie durch das Land Niedersachsen verfügte Schließung aller Kindertagesstätten stellt die davon betroffene Familie vor große Herausforderungen.
Aus diesem Grund hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosdorf einstimmig beschlossen, im Rahmen einer freiwilligen Leistung für den Monat April 2020 auf die festgesetzten Elternbeiträge zu verzichten, obwohl die Eltern beim derzeitigen Umfang der vom Land Niedersachsen verfügten Schließung der Kindertagesstätten noch keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Aussetzung von Entgelten für den Besuch von Kindertagesstätten haben.
Darüber wurden auch die anderen Träger der Kindertagesstätten in der Gemeinde informiert. Sollte es schon zu Abbuchen oder Überweisungen gekommen sein, werden diese Entgelte erstattet.
Familien, die für ihr Kind eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, zahlen nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses für jede Kalenderwoche mit in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen ¼ des monatlichen Benutzungsentgeltes.