Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Rosdorfer Mitteilungsblatt „Rosdorf aktuell“
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG} ist die Meldebehörde dazu berechtigt, bei sog. Alters- und Ehejubiläen von Einwohner*innen entsprechende Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk weiterzugeben, die dann z.B. in Tageszeitungen veröffentlicht werden.
Die Gemeinde Rosdorf veröffentlicht diese Daten (Name, Anschrift, Jubiläum) monatlich im Mitteilungsblatt „Rosdorf aktuell“. Hierbei handelt es sich um den 80. und jeden weiteren Geburtstag sowie ab dem 50. Ehejubiläum jedes weitere Ehejubiläum.
Jede/r Bürger*in hat die Möglichkeit, einer Datenübermittlung bzw. Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch eines Ehegatten gegen die Veröffentlichung von Ehejubiläen wirkt auch für den anderen Ehegatten. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung bzw. Datenweitergabe nicht einverstanden sein, können sie ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens 20. des vorausgehenden Monats in dem das Jubiläum eintritt, im Bürgerbüro der Gemeinde Rosdorf einlegen. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Der Bürgermeister