Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 12.09.2021
Gem. § 8 Niedersächsische Kommunalwahlordnung werden hiermit die im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 15.01.2021 Wahlberechtigte aus der Gemeinde Rosdorf als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Wahlehrenamtes ist jede/jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:
- die Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
- Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
- Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
Der Gemeindewahlleiter