Presse-Info
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)
In den Landschutzgebieten des Altkreises Göttingen bedürfen die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art, wie Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden. Die Regionalbeauftragten prüfen vor Ort im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.
Die Regionalbeauftragten sind jeweils für eine Gemeinde zuständig.
Der Regionalbeauftragte für die Gemeinde Rosdorf, Herr Kotzan, ist unter der Telefonnummer 0176 / 80337403 zu erreichen.
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