Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Rosdorfer Mitteilungsblatt „Rosdorf aktuell“
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG} ist die Meldebehörde dazu berechtigt, bei sog. Alters- und Ehejubiläen von Einwohner*innen entsprechende Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk weiterzugeben, die dann z.B. in Tageszeitungen veröffentlicht werden.
Die Gemeinde Rosdorf veröffentlicht diese Daten (Name, Anschrift, Jubiläum) monatlich im Mitteilungsblatt „Rosdorf aktuell“. Es handelt sich um den 70. und jeden 5. weiteren Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag jeden weiteren Geburtstag. Als Ehejubiläum gelten der 50. Hochzeitstag und jedes weitere Ehejubiläum.
Jede/r Bürger*in hat diesbezüglich die Möglichkeit, einer Datenübermittlung bzw. Veröffentlichung zu widersprechen.
Sollten Sie mit einer Veröffentlichung bzw. Datenweitergabe nicht einverstanden sein, können sie ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Gemeinde Rosdorf einlegen. Der Widerspruch muss vor Redaktionsschluss im Bürgerbüro eingegangen sein.
Der Bürgermeister