Entsorgung von Grasschnitt aus privaten Gärten auf öffentlicher Fläche in der Ortschaft Lemshausen
Im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten auf den gemeindeeigenen Flächen wurde bereits mehrfach festgestellt, dass hinter dem Bushäuschen in der Straße Am Anger Grasschnitt abgelagert wurde.
Dieser Grasschnitt stammt nicht aus Rasenpflegearbeiten auf öffentlichen Flächen.
Die unerlaubte Entsorgung von privatem Grasschnitt auf der öffentlichen Grünfläche stellt einen Verstoß gegen abfallrechtliche Bestimmungen dar und erschwert darüber hinaus die Unterhaltungsarbeiten.
Ich bitte darum, die Entsorgung von Grasschnitt auf öffentlicher Fläche zu unterlassen und die dafür geeigneten Entsorgungsarten zu nutzen.
Grasschnitt und andere Grünabfälle sollen vorrangig auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Ist das nicht möglich, kann Grasschnitt über die Komposttonne entsorgt werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit zur Entsorgung von Grasschnitt die Laubsäcke des Landkreises Göttingen zu nutzen, die Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Rosdorf gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 2,70 € erhalten.