Standesamt, Friedhofswesen
Eheschließung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr J. Gloth | 055178901-21 | ![]() |
![]() |
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung kann die Anmeldung erfolgen.
Hinweise:
Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. In diesem Fall muss der zuständige Standesbeamte die Anmeldung entgegennehmen, an den Eheschließungs-Standesbeamten weiterleiten und diesem bescheinigen, dass kein Ehehindernis vorliegt.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.Voraussetzungen:Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine/r verhindert, so hat er/sie eine schriftliche Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass er/sie mit der Anmeldung einverstanden ist.Kann aus wichtigem Grund keiner der beiden Heiratswilligen die Anmeldung vornehmen, so können sie die Eheschließung auch durch eine/n Vertreter/in anmelden. Dann ist von beiden Verlobten je eine separate Einverständniserklärung erforderlich.
Hinweise:
Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. In diesem Fall muss der zuständige Standesbeamte die Anmeldung entgegennehmen, an den Eheschließungs-Standesbeamten weiterleiten und diesem bescheinigen, dass kein Ehehindernis vorliegt.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.Voraussetzungen:Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine/r verhindert, so hat er/sie eine schriftliche Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass er/sie mit der Anmeldung einverstanden ist.Kann aus wichtigem Grund keiner der beiden Heiratswilligen die Anmeldung vornehmen, so können sie die Eheschließung auch durch eine/n Vertreter/in anmelden. Dann ist von beiden Verlobten je eine separate Einverständniserklärung erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.Insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie möglichst frühzeitig persönlich im Standesamt nachfragen, was Sie beachten müssen.
Welche Gebühren fallen an?
40 Euro: für die Anmeldung der Eheschließung
25 Euro zusätzlich für die für die Eheschließung bei einem Standesamt, das nicht Wohnsitz-Standesamt ist
80 Euro: wenn ausländisches Recht zu beachten ist
80 Euro: für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 7 PStG
25 Euro zusätzlich für die für die Eheschließung bei einem Standesamt, das nicht Wohnsitz-Standesamt ist
80 Euro: wenn ausländisches Recht zu beachten ist
80 Euro: für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 7 PStG