Standesamt, Friedhofswesen
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr J. Gloth | 055178901-21 | ![]() |
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Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Beide müssen volljährig sein.Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Ist eine/r von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, so muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass sie/er mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden ist.
An wen muss ich mich wenden?
In Niedersachsen ist wahlweise das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
In Niedersachsen ist wahlweise das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist abhängig z. B. vom Familienstand der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Setzen Sie sich am Besten vorab telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit Ihrem Standesamt in Verbindung.
Welche Gebühren fallen an?
Sind beide Partner Deutsche: 40,-- Euro
Ist einer der Partner oder sind beide Partner Ausländer: 80,-- Euro
Wird die Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes begründet, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: zusätzlich 80,-- Euro
Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,-- Euro
Rechtsgrundlage?
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Nds. Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds.AGLPartG)