Standesamt, Friedhofswesen
Familienbuch
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr J. Gloth | 055178901-21 | ![]() |
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Personenstandsgesetzes am 1. Jnuar 2009 entfällt die Anlegung und Fortführung des Familienbuches. Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, können dann im Eheregister des Standesamtes am Wohnort beurkundet werden.
Rechtsgrundlage?