Kinderreisepass
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Frau A. Arndt | 055178901-17 | ![]() |
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Frau M. Ziegler | 055178901-19 | ![]() |
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Frau C. Beck | 055178901-29 | ![]() |
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Frau T. Aschenbrandt | 055178901-18 | ![]() |
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Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Voraussetzungen:
Das Kind muss bei der Antragstellung mitkommen (anwesend sein).
Bearbeitungsdauer:
Taggleiche Ausstellung (bei hohem Antragsaufkommen 1-2 Werktage).
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
13 € (die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden !).
Formulare | |
Zustimmungserklärung der Eltern für Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise |
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