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Öffnungszeiten der Verwaltung

Das Bürgerbüro bleibt am 17.05.2023 aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen

 





Bürgerbüro

   




Allgemein



Mo

08.00-18.00 Uhr




Mo

08.00-12.00 Uhr




Di

08.00-15.00 Uhr





15.00-17.00 Uhr




Mi

08.00-13.00 Uhr




Di

08.00-12.00 Uhr




Do

08.00-12.00 Uhr




Do

08.00-12.00 Uhr





15.00-18.00 Uhr





15.00-17.00 Uhr




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Reisegewerbekarte Anträge

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau A. Arndt 055178901-17 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau M. Ziegler 055178901-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau C. Beck 055178901-29 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau T. Aschenbrandt 055178901-18 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.


Voraussetzungen
  • Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.
Verfahrensablauf

Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

An wen muss ich mich wenden?
  • Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes auch für diese
  • Ggfls. Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (nur für juristische Personen)
  • Ggfls. Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)
Bearbeitungsdauer

Ca. 1 – 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

Rechtsgrundlage?
  • §§ 55, 55a, 55b, 55f der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), 57 Abs. 2 und 3, 60b GewO
  • §§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
  • § 55 Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
  • § 55 Industrial Code (GewO)
Anträge / Formulare?
  • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
Was sollte ich noch wissen?

In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

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Tel. 0551/78901-0 | Fax. 0551/78901-55
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