Bürgerservice, öffentliche Ordnung und Bauen
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr J. Kaufmann | 055178901-22 | ![]() |
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Erklärung:
In Rechts- und Verwaltungsgeschäften findet die Vertretung des Bürgermeisters durch einen hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeiter statt. Dazu ist ein allgemeiner Vertreter zu bestimmen, der nach § 61 Abs. 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) aus dem Kreise der bei der Gemeinde beschäftigten Beamten auf Zeit oder Lebenszeit kommen muss. Dieser allgemeine Vertreter wird vom Rat mit der Vertretung beauftragt. Das alleinige Vorschlagsrecht hinsichtlich des Vertreters hat der Bürgermeister. Der allgemeine Vertreter vertritt den Bürgermeister in allen Angelegenheiten, die seine Stellung als Verwaltungsleiter mit sich bringt.