Energieberichte
Energieberichte der Gemeinde Rosdorf
Berichte über den Energieverbrauch der kommunalen Gebäude
In Niedersachen sind die Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes verpflichtet. Grundlage hierfür bildet das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG). Dieses gibt vor, dass der Bericht erstmals für das Jahr 2022 zu erstellen und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen ist. Die Energieberichte sollen dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln. Darin aufgeführt werden die bei der Kommune anfallenden Verbräuche für Strom und Wärme sowie die damit verbundenen Kosten und CO2-Emissionen.
Die Gemeinde Rosdorf erstellt, in Kooperation mit der Energieagentur Region Göttingen e.V., bereits seit 2018 jährliche Energieberichte. Diese Berichte sind in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung deutlich umfangreicher als gesetzlich gefordert und berücksichtigen sämtliche Liegenschaften mit hohen Energieverbräuchen, wie zum Beispiel Schulen, Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshäuser. Ergänzend dazu werden die restlichen Gebäude sowie auch die Straßenbeleuchtung, entsprechend § 17 NKlimaG, in der Tabelle „Übersicht über die Energieverbräuche der Gemeinde Rosdorf“ dargestellt.
Hinweise:
- Aufgrund des Corona bedingten Rückgangs der Energieverbräuche während der Jahre 2020 und 2021, sind in dem Energiebericht 2022 diverse Verbrauchszunahmen erkennbar. Diese Verbrauchszunahmen sind jedoch in erster Linie auf die wieder gestiegene Nutzung und Auslast der Gebäude zurückführen.
- Der Einheitlichkeit halber erfolgt die Berechnung der CO2-Emissionen anhand derselben Parameter, die von der Energieagentur Region Göttingen verwendet werden. Nach dieser werden sämtliche Ökostromtarife mit 0g CO2 pro Kilowattstunde berechnet