Kindertagesstätten
Hinweise/Formulare
Anmeldung:
Eine Voranmeldung ist seit dem 01.12.2023 ausschließlich über das Kita-Portal https://kita.rosdorf.de/ möglich. Das Kita-Portal bietet eine einfache Möglichkeit, einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu suchen und anschließend online anzumelden.
ACHTUNG: Falls Sie Ihr Kind bereits in einer Kita angemeldet haben, ist aufgrund der Umstellung eine erneute Anmeldung über das Kita-Online-Anmeldeportal notwendig.
Alle bereits erfolgten Anmeldungen in Papierform bleiben unberücksichtigt und sind auch in Zukunft nicht mehr möglich.
Sie können Anmeldungen für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 und für das kommende Kita-Jahr 2024/2025 abgeben. Das jeweilige Kita-Jahr startet dabei immer im August und endet im Juli des Folgejahres.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für ein Kita-Jahr frühestens ab dem 01.11. des Vorjahres erfolgen können. Benötigen Sie also beispielsweise einen Platz ab dem 01.08.2025, können Sie Ihre Anmeldung ab dem 01.11.2024 abgeben. Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf dem Kita-Online-Anmeldeportal unter https://kita.rosdorf.de.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung im Portal die entsprechenden Tätigkeitsnachweise hochladen müssen.
Nach erfolgreicher Anmeldung in der jeweiligen Einrichtung sind bei der Gemeinde folgende Unterlagen einzureichen:
- für Hortkinder der Hortes an der Heinrich-Grupe-Schule:
- für alle anderen Hortkinder, Krippenkinder und Kindergartenkinder unter 3 Jahren in :
(nur beim Bezug von Bildung- und Teilhabeleistungen)
Weitere Hinweise für Eltern mit geringem Einkommen:
Eltern mit geringem Einkommen, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, u.ä.) betreuen lassen, können beim Jugendamt des Landkreises Göttingen einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Tageseinrichtung stellen. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt (Bezieher von SGB II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, u.a.).
Für die Übernahme von Elternbeiträgen ist das Jugendamt des Landkreises Göttingen zuständig.
Für die Übernahme von Verpflegungsbeiträgen im Bereich der Krippen und Kindergärten ist grundsätzlich das Jobcenter des Landkreises Göttingen zuständig.
Infos zu Bildungs- und Teilhabeleistungen