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Einbahnstraßenregelung für die Friedenstraße

Für die „Friedensstraße“ in Rosdorf gelten nun die Regeln einer Einbahnstraße

Seit ein paar Wochen ist die „Friedensstraße“ in Rosdorf eine Einbahnstraße mit der Fahrtrichtung vom „Steinflurweg“ in die „Bahnhofstraße“. Für den Radverkehr ist eine Nutzung in beide Richtungen erlaubt.

Der Vorschlag zur Ausweisung der „Friedensstraße“ im Bereich Steinflurweg-Bahnhofstraße als Einbahnstraße kam im Frühjahr 2019 vom Bürgermeister Herr Steinberg. Grund hierfür waren insbesondere die parkenden Fahrzeuge am westlichen Fahrbahnrand, durch die das Ausweichen bei Begegnungsverkehr erschwert wird. Bei der darauf erfolgten Verkehrsschau im Juni 2019 wurde festgestellt, dass eine Einbahnstraße das angsprochene Problem zwar minder könnte, jedoch die Anwohner durch eine Einbahnstraßenregelung längere Fahrtstrecken hinnehmen müssten. Daraufhin wurde beschlossen, dass dem Ortsrat Rosdorf sowie ggf. im Anschluss dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr, die Vorschläge Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung oder zusätzliche Grenzmarkierungen zum besseren Ausweichen bei Begegnungsverkehr zur Beratung vorgelegt werden sollen.

Der Ortsrat Rosdorf entschied in seiner 15. Sitzung am 18.11.2019, dass hierzu seitens der Gemeindeverwaltung eine Anwohnerbefragung durchgeführt werden soll. Aufgrund dieses Beschlusses wurde eine Befragung der Anwohner und Grundstückeigentümer der „Friedensstraße“ 1 - 13 und 15 vorgenommen. Dabei hatten die Anwohner und Grundstückseigentümer die Wahl, sich für eine Einbahnstraßenregelung oder für weitere Grenzmarkierungen auszusprechen. Die Auswertung der Rückmeldungen hat ergeben, dass die „Friedensstraße“ zwischen den Hausnummern 1 - 13 und 15 als Einbahnstraße mit Richtungsverlauf vom „Steinflurweg“ zur „Bahnhofstraße“ ausgewiesen werden soll.

Diesem Vorschlag der Mehrheit der Anwohner, hat der Ortsrat Rosdorf in seiner 17. Sitzung am 08.06.2020 einstimmig zugestimmt. Bei der Beratung in der folgenden Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr am 07.07.2020 wurde beschlossen, diese Thematik den Verkehrsplanern vorzulegen, die ein Verkehrskonzept für die Ortschaft Rosdorf erstellen, damit diese sich der Sache noch einmal annehmen und bei ihrem Konzept berücksichtigen. Seitens der Verkehrsplaner gab es bei einer Besichtigung vor Ort im Mai 2021 keine Bedenken, sodass nach abschließender Klärung bei der Verkehrsschau 2022 die Zustimmung zur Umsetzung der Beschilderungen und Einrichtung der Einbahnstraße erfolgte. Hierbei wurde ebenfalls angeordnet, dass der Radverkehr auch in Gegenrichtung zugelassen werden kann.

Somit gilt für die „Friedensstraße“ im Bereich der Hausnummern 1 - 13 und 15 nun die Einbahnstraßenregelung und ein Befahren ist nur vom „Steinflurweg“ in Richtung „Bahnhofstraße“ erlaubt, Ausnahmen bestehen nur für den Radverkehr.

 

Der Bürgermeister

 

 


https://www.rosdorf.de
erstellt am 11.04.2023

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