Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020
Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. 965). in der zur Zeit gültigen Fassung, wird hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 für alle Grundstücke (Grundsteuer A und B) festgesetzt, die für das vorhergehende Kalenderjahr zu entrichten waren.
Die Steuerschuldner entrichten bitte die Grundsteuer in Höhe der Beträge, die sich aus dem letzten erteilten Grundsteuerbescheid ergeben haben, ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (bzw. Jahreszahler zum 01.07.). Bei Steuerschuldnern, die der Gemeinde Rosdorf eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Grundsteuer abgebucht.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein. als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Str. 5, 37073 Göttingen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Klage sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Erhebung der Klage hat gem. § 80 (2) Ziff. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.
Hinweis zum SEPA - Lastschriftverfahren
Sollten Sie ein SEPA - Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt haben, werden die Beträge zu den genannten Terminen von Ihrem Konto abgebucht. Falls der Fälligkeitstag auf einen Samstag. Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag fällt, wird am folgenden Werktag abgebucht. Sie erkennen unsere Lastschrift an der Gläubiger-Identifikationsnummer DE60ROS00000432964.
Der Bürgermeister