Karwoche
Aufgrund der §§ 6 und 9 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage vorn 07.03.1995 (Nieders. GVBI. S. 50) in der z. Z. gültigen Fassung genießen die sogenannten „stillen Feiertage", zu denen auch der Karfreitag am 05.04.2021 zählt, unabhängig von den derzeit geltenden Regelungen der Nds. Corona-Verordnung einen besonderen Schutz.
das heißt, dass grundsätzlich Veranstaltungen, die den ernsten Charakter dieses Tages beieinträchtigen, verboten sind.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich öffentliche Ordnung der Gemeinde Rosdorf, Tel.: 0551/78901-25.