Übermittlung personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Aufgrund von § 58 c Absatz 1 Soldatengesetz haben die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März (hier 31.03.2020) folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im folgenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vorname
3. gegenwärtige Anschrift
Den Betroffenen steht bei der Übermittlung dieser Daten ein Widerspruchsrecht (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz) zu.
Wer in 2021 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung bis zum 31.12.2019 widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Rosdorf, Bürgerbüro, Lange Str. 12, 37124 Rosdorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Gemeinde Rosdorf
Der Bürgermeister