Gleichstellung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Artikel 3 Abs.2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Alle wissen es, doch jede*r geht anders damit um. Trotz der Verankerung des Gleichstellungsartikels im Grundgesetz, ist die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands in Gremien unterrepräsentiert. Dies zeigt sich gerade im kommunalpolitischen Alltag. Im Gemeinderat sitzen im Bundesdurchschnitt nur 25% Frauen und dabei haben kommunalpolitische Entscheidungen direkte Auswirkungen auf unseren Alltag.
Unterschiedliche Sichtweisen bilden ein produktives Ganzes… aber wie geht das, wenn Frauen in Kommunalparlamenten, Verwaltungsspitzen, Aufsichtsräten und Entscheidungspositionen kaum vertreten sind?
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern ist die Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in einer Kommune.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten bilden das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Arbeitsauftrag der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen ist in der Niedersächsischen Verfassung, dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz verankert.
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
Artikel 3. Abs. 2 Satz 3 NKomVG
Grundsätzlich geht es also darum, auf bestehende (strukturelle) Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Frauen und Männern aufmerksam zu machen und an geeigneter Stelle positiv auf ihren Abbau hinzuwirken.
Aufgaben einer (kommunalen) Gleichstellungsbeauftragten
Gemeinderat und die Verwaltung:
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Sie berät und unterstützt die Verwaltung und den Gemeinderat darin, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen und Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.
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Sie sensibilisiert alle Beteiligten dahingehend gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf zu erkennen und auf dessen Grundlage Entscheidungen abzuwägen.
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Sie informiert in Kooperation mit der Verwaltungsleitung den Gemeinderat über die Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durchgeführt wurden und welche Auswirkungen diese zeigten.
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Sie wirkt bei allen Vorhaben und Entscheidungen innerhalb der Verwaltung mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, z.B. bei Personalauswahl und Beförderungen.
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Sie kann Stellungnahmen abgeben und Maßnahmen anregen.
Öffentlichkeit:
- Sie ist regional und überregional mit Einzelnen, Gruppen, Vereinen, Organisationen und Verbänden vernetzt und arbeitet mit anderen Gleichstellungsbeauftragten zusammen.
- Sie organisiert (kulturelle) Veranstaltungen, die auf die Gleichberechtigung der Geschlechter hinwirken sollen.
- Sie kann verwaltungsunabhängige Öffentlichkeitsarbeit leisten und informiert die Bevölkerung über geschlechterrelevante Themen, wie z.B. sexuellen Missbrauch, Gewalt gegen Frauen, sprachliche Gleichstellung, psychische Gesundheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Sie fördert und unterstützt geschlechtsspezifische Projekte wie z.B. „Frauentreffs“ oder Selbstverteidigungskurse je nach aktuellem und regionalem Bedarf.
- Sie ist Ansprechperson für alle Bürger*innen der Gemeinde in Bezug auf Gleichstellungsfragen (Fragen, Anregungen, Beschwerden). Sie kann selbst Beratung anbieten oder an andere Beratungsangebote vermitteln.
Frau M. Freyer |
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Gleichstellung
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