Wohngeldanträge
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau A. Arndt | 055178901-17 | ![]() |
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Frau M. Ziegler | 055178901-19 | ![]() |
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Frau C. Beck | 055178901-29 | ![]() |
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Frau T. Aschenbrandt | 055178901-18 | ![]() |
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Wohngeldanträge sind im Bürgerbüro der Gemeinde erhältlich; zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Wohngeldstelle des Landkreises Göttingen.
Nähere Informationen und Formulare hier
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Spezielle Hinweise:
Wohngeldstelle des Landkreises Göttingen:
Tel. 0551 525 - 837
Tel. 0551 525 - 131
Tel. 0551 525 - 399
Tel. 0551 525 - 578
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Es fallen keine Gebühren an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
- "Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung" auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)