Bürgerbüro
Führungszeugnisse
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau A. Arndt | 055178901-17 | ![]() |
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Frau M. Ziegler | 055178901-19 | ![]() |
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Frau C. Beck | 055178901-29 | ![]() |
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Frau T. Aschenbrandt | 055178901-18 | ![]() |
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Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Antragstellung – Online:
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Erweitertes Führungszeugnis:
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person bzw. Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) übersandt wird.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn zugesandt.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält das Bürgerbüro bereit und füllt diesen selbst aus.
Hinweis:
Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres und
mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundesamt für Justizin Bonn (in der Regel ca. 14 Tage).
Was muss ich mitbringen?
Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, Personalausweis, Reisepass
oder
schriftlichen Auftrag unter Beifügung einer beglaubigten Kopie des Bundespersonalausweises
Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!
Welche Gebühren fallen an?
13,00 Euro
Rechtsgrundlage
§ 30 Bundeszentralregistergesetz
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn zugesandt.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält das Bürgerbüro bereit und füllt diesen selbst aus.
Hinweis:
Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres und
mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundesamt für Justizin Bonn (in der Regel ca. 14 Tage).
Was muss ich mitbringen?
Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, Personalausweis, Reisepass
oder
schriftlichen Auftrag unter Beifügung einer beglaubigten Kopie des Bundespersonalausweises
Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!
Welche Gebühren fallen an?
13,00 Euro
Rechtsgrundlage
§ 30 Bundeszentralregistergesetz
Antragstellung – Online:
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Bitte folgen Sie dem Link zum Bundesamt für Justiz:
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Erweitertes Führungszeugnis:
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person bzw. Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.